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Hier können Sie für ein individuell erstelltes Angebot die benötigten Daten eintragen.
Je detaillierte die Angaben, desto genauer ist dann unser Angebot an Sie.
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In Schleswig-Holstein können Genehmigungen zum "Gänseverspielen", "Lotto-Spiel", "Verspielen" oder "Bingo" erteilt werden. Für diese "Ausspielungen" werden Spielscheine benötigt, die durch besondere Genehmigung von uns hergestellt werden. Informationen über das Genehmigungsverfahren und den entsprechenden Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein gibt es zur Einsicht hier. |
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